Anmeldung
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, können vorzeitig eingeschult werden.
Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie als Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Viersen und werden gebeten Ihr Kind an einer Viersener Grundschule anzumelden. Sie erhalten eine Übersichtsbogen über alle Grundschulen und können Ihren Schulwunsch ankreuzen und senden diesen Bogen wieder an die Stadt zurück. Damit wird Ihr Kind an der jeweiligen Schule angemeldet. Wir erhalten die Liste
Die Anmeldung an unserer Schule erfolgt zunächst über das Schulverwaltungsamt. Mit der Information zur Anmeldung erhalten Sie als Eltern gleichzeitig einen Anmeldebogen, auf dem alle Viersener Grundschulen aufgeführt sind. Auf diesem Bogen geben Sie die Grundschule an, an der das Kind angemeldet werden soll. Innerhalb einer festgelegten Frist sollten die Anmeldebögen mit dem Schulwunsch wieder zur Stadt Viersen zurückgeschickt werden.
Nach Abschluss dieses Anmeldeverfahren über die Schulverwaltung laden wir alle Kinder die an der Paul-Weyers-Schule angemeldet wurden, zu einem Einschulungsspiel in die Grundschule ein. Auf diesem Wege lernt Ihr Kind „seine“ Schule ein wenig näher kennen und wir lernen das Kind kennen. Das Einschulungsspiel wird in der Regel im November an unserer Schule durchgeführt.
Mit der Einladung zum Schulspiel erhalten Sie gleichzeitig unseren Anmeldebogen, den Sie bitte ausgefüllt mit in die Schule bringen und abgeben können. Bei der Anmeldung fragen wir auch den Betreuungsbedarf für Ihr Kind ab. An unserer Schule bieten wir die Verlässliche Schule 8 bis 13 und die Betreuung im offenen Ganztag (OGS) an. Die Verträge werden nach der Abfrage an Sie weitergeleitet und müssen auch innerhalb einer vorgesehenen Frist in der Schule abgegeben werden.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Die tatsächliche Aufnahme in die Schule erfolgt im Frühjahr vor der Einschulung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens.