Beurlaubung
Beurlaubungen bis zu einem Tag können auf schriftlichen Antrag der
Eltern durch die Klassenlehrerin genehmigt werden. Ist eine Beurlaubung von mehreren Tagen notwendig, ist die Genehmigung der Schulleitung notwendig. Beurlaubungen im Zusammenhang mit Ferien sind
nicht möglich.